HYUNDAI WELDING
Lieferkettenmanagement
Hyundai Welding Verhaltenskodex für Zulieferer
1. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
1.1 Der Lieferant führt seine Geschäftsaktivitäten fair und transparent durch und handelt in Übereinstimmung mit den Gesetzen seines jeweiligen Landes.
1.2 Der Lieferant muss alle geltenden internationalen Handelsnormen für alle produzierten und verkauften Produkte einhalten.
2. Kinderarbeit und Zwangsarbeit
2.1 Der Lieferant darf die Arbeitskraft von Kindern nicht ausbeuten und keine Personen unter 15 Jahren oder unter dem Mindestarbeitsalter beschäftigen. Personen unter 18 Jahren müssen ausnahmslos die gesetzliche Schulpflicht absolvieren. Darüber hinaus dürfen ihre Arbeitsmerkmale oder ihr Arbeitsumfeld ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral nicht beeinträchtigen.
2.2 Der Lieferant darf Arbeitnehmer nicht gegen ihren individuellen Willen zur Arbeit zwingen oder sie durch Drohung oder Nötigung zur Erbringung von Arbeit/Dienstleistung auffordern.
3. Menschenrechte und Sicherheit
3.1 Der Lieferant respektiert die Mitarbeiter als unabhängige Personen und sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen für ein sicheres Arbeitsumfeld.
3.2 Der Lieferant muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und Unfälle und Verletzungen zu verhindern, außerdem muss er die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen einhalten.
3.3 Der Lieferant darf Mitarbeiter nicht aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter, Herkunft, Bildungshintergrund, Aussehen, Behinderung usw. ungerechtfertigt diskriminieren.
3.4 Der Lieferant muss sich darüber im Klaren sein, dass Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten sind, und muss ein Arbeitsumfeld schaffen, um alle Handlungen zu verhindern, die einer gesunden Beziehung zu Gleichaltrigen schaden, einschließlich körperlicher, verbaler und visueller Belästigung.
3.5 Der Lieferant muss alle Unternehmensrichtlinien und -verfahren in Bezug auf Löhne und Arbeitszeiten, die auf den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes basieren, vollständig einhalten.
4. Umwelt
4.1 Der Lieferant sorgt während der gesamten Produktentwicklung, Produktion, Nutzung und Entsorgung für eine saubere Umgebung.
4.2 Der Lieferant ergreift angemessene Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch Verbesserung der Energieeffizienz.
4.3 Der Lieferant muss die Treibhausgasemissionen verfolgen und Ziele für die Treibhausgasreduzierung im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens festlegen.
5. Korruption und Bestechung
5.1 Der Lieferant erlaubt keine Bestechung und/oder jede andere Form der Bestechung, die gegen Vorschriften nationaler und internationaler Antikorruptionsgesetze verstößt.
5.2 Der Lieferant muss einen Prozess zur Meldung unethischen Verhaltens planen und sich um die Schaffung dieser Organisationskultur bemühen.
5.3 Der Lieferant muss seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz, die Sammlung und den ordnungsgemäßen Umgang mit vertraulichen und persönlichen Informationen nachkommen.
5.4 Der Lieferant darf nicht zulassen, dass Vorurteile, Befangenheit, Interessenkonflikte oder unzulässiger Einfluss anderer unsere objektiven beruflichen oder geschäftlichen Urteile außer Kraft setzen.
6. Fairer Handel
6.1 Der Lieferant beachtet den Grundsatz des freien Wettbewerbs und stellt sicher, dass alle Transaktionen fair und transparent sind.
6.2 Der Lieferant darf seine überlegene Stellung nicht nutzen, um unlautere Praktiken durchzusetzen oder unangemessenen Einfluss darauf auszuüben.
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