HYUNDAI SUPERTECK
1) Verantwortlichkeiten von Führungskräften (Abteilungsleitern) und Mitarbeitern
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Führungskräfte und Manager, die Untergebenen illegale Geschäftsanweisungen anzeigen/vorgeben.
2)Erfüllung illegaler Geschäftsanweisungen von einem Vorgesetzten
3)Während der Arbeitszeit nicht arbeiten oder die Anweisungen des Vorgesetzten nicht befolgen
2) Verantwortung gegenüber Kunden
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Bewusstes Versäumnis, Versprechen gegenüber Kunden einzuhalten
2)Aufschub der Lösung von Kundenbeschwerden
3)Zufällige Verwendung und Weitergabe von Kundeninformationen
3) Personalanfrage
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Anwerbung von Interessenten für die Beschäftigung von Familienmitgliedern, Verwandten und Bekannten
2)Anfordern einer bestimmten Person, im HR-Team angestellt zu werden
3)Aufforderung an das Personalteam, eine unangemessene Personalbewertung durch Untergebene ohne Grund zu erhalten
4) Überlappende Beschäftigung und gleichzeitige Beschäftigung
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Beschäftigung, die sich ohne Zustimmung des Unternehmens mit einem anderen Unternehmen überschneidet
2)Ausübung eines anderen Jobs bei einem anderen Unternehmen ohne Genehmigung des Unternehmens
3)Erhalt von Beschäftigungsgarantien und Zusagen von Interessengruppen nach dem Verlassen des Unternehmens
5) Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Partnerunternehmen
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Auswahl oder Ausschluss eines bestimmten Unternehmens ohne klaren Grund
2)Verstoß gegen Zahlungsstandards ohne Grund
3)Verwendung des Personals, der Ausrüstung, der Dienstleistungen und der Informationen des Unternehmens ohne vorherige Genehmigung
4)Bauaufträge und Dienstleistungen, die über dem Marktpreis liegen
5)Nichtmeldung oder falsche Meldung bei Auftreten eines Interessenkonflikts
6) Arbeitsleistung
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Missachtung der Berechnung des Unternehmensdatenverarbeitungssystems und Anweisung des Produktversands nach Belieben
2)Den Verkaufspreis eines bestimmten Unternehmens ohne Grund bevorzugt behandeln
3)Keine Meldung für Korrekturen nach Erkennung von Fehlern in wichtigen Dokumenten
4)Verwendung von am Arbeitsplatz erworbenen Informationen für persönliche Zwecke
7) Private Nutzung und Beschädigung von Firmeneigentum
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Persönlicher Gebrauch von Firmenfahrzeugen, Laptops, teuren Verbrauchsmaterialien und Büromaterial ohne Firmenerlaubnis
2)Nutzung der Sachanlagen des Unternehmens wie Grundstücke, Gebäude und Ausrüstung zum persönlichen Vorteil)
3)Vorsätzliche Beschädigung von Firmeneigentum
8) Spekulatives Verhalten und Alkoholkonsum
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Spekulatives Verhalten wie Glücksspiel unter Mitarbeitern
2)Mitarbeiter zum Kauf von Sponsoren, Finanzprodukten oder Waren zwingen
3)Trinken von Alkohol während der Arbeitszeit ohne Betriebsgenehmigung
4)Betrunken arbeiten ohne Genehmigung des Unternehmens
5)Fahren unter Alkoholeinfluss und Verursachen eines Unfalls.
9) Unternehmensinformations- und Sicherheitsmanagement
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Verlust interner Informationen, wie z. B. der Rechte an geistigem Eigentum des Unternehmens und vertraulicher Informationen
2)Offenlegung von Unternehmensnormen, -vorschriften, -richtlinien usw. ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens
3)Zugriff auf nicht autorisierte Informationen mit der ID und dem Passwort einer anderen Person
4)Unerlaubte Verbreitung von Materialien, die möglicherweise das Urheberrecht innerhalb des Unternehmens verletzen
5)Verwendung illegaler Software
10) Einhaltung des Ethikkodex und der Richtlinien für die Praxis
Vorbehaltlich der Meldung von Verstößen gegen das ethische Management |
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1)Nichteinhaltung der Richtlinien des Ethikkodex und der Praxis durch die Mitarbeiter
2)Unerfahren mit den Richtlinien des Ethikkodex und der Praxis
3)Nichtmeldung, nachdem anerkannt wurde, dass andere gegen den Ethikkodex verstoßen haben
4)Das Whistleblower-System bedrohen oder missbrauchen, um andere zu verleumden
5)Offenlegung von Informationen über Whistleblower
5)Den Whistleblowern einen Nachteil geben
Die Mitarbeiter sollten gemäß den Richtlinien des Ethik- und Praxiskodex Bericht erstatten. Wenn dies jedoch nicht im Text angegeben ist oder die Möglichkeit widersprüchlicher Auslegungsargumente besteht, wenden Sie sich an das Ethikmanagementbüro und befolgen Sie die Auslegung.